Travel Update: Saison 2026 – aktuelle Abfahrten online prüfen
⚠️ Aktuelle Meldung Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass alle Fahrten des Twin City Liners ab 24.05.2026, 10:30 Uhr, bis auf Weiteres aufgrund eines technischen Gebrechens leider nicht stattfinden können. •
Gut informiert unterwegs

Schiffsfahrgastrechte

Ihre Rechte als Fahrgast im See- und Binnenschiffsverkehr: Informationen zur EU-Verordnung 1177/2010, zu Verspätungen, Annullierungen, Barrierefreiheit und zur unabhängigen Schlichtungsstelle.

Alle wichtigen Informationen

Ihre Rechte auf einen Blick

Der Twin City Liner fällt seit dem 29. März 2019 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.

EU-Verordnung Nr. 1177/2010

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie zuerst das Twin-City-Liner-Serviceteam. Kann keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen die apf als kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung.

Zum Beschwerdeweg →

Recht auf Information

Fahrgäste müssen über Reisebedingungen, Störungen und ihre gesetzlichen Rechte angemessen informiert werden.

Verspätung und Ausfall

Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen können Unterstützungs-, Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche bestehen.

Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität genießen besonderen Schutz und Unterstützungsrechte.

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Information über Ihre Fahrgastrechte

Ausführliche Informationen zu den Rechten von Fahrgästen im Schiffsverkehr erhalten Sie bei der österreichischen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sowie auf den Informationsseiten der Europäischen Union.

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Wofür gilt die EU-Verordnung?

Die Verordnung regelt Mindestrechte für Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr. Dazu gehören insbesondere:

  • das Recht auf verständliche und rechtzeitige Information,
  • Unterstützung bei Verspätungen und Annullierungen,
  • mögliche Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche,
  • Rechte von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Ansprüche aus der EU-Verordnung gelten unabhängig von entgegenstehenden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen.
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Die apf als Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle

Passagiere, die mit einer Entscheidung des Schifffahrtsunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden.

Die apf arbeitet kostenlos und unabhängig. Sie unterstützt bei Streitfällen und kann zu raschen, verbindlichen Lösungen und Entschädigungen beitragen, beispielsweise bei Verspätungen oder Annullierungen.

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So reichen Sie eine Beschwerde ein

Bevor Sie sich an die apf wenden, sollten Sie Ihr Anliegen direkt beim Twin City Liner vorgebracht und eine Antwort beziehungsweise Entscheidung des Unternehmens erhalten haben.

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Twin City Liner kontaktieren Übermitteln Sie Ihr Anliegen samt Buchungsnummer und relevanten Unterlagen an das Serviceteam.
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Entscheidung prüfen Prüfen Sie die Antwort des Unternehmens und bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf.
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Beschwerde bei der apf einreichen Verwenden Sie vorzugsweise das Online-Beschwerdeformular und laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
Ist eine elektronische Übermittlung nicht möglich, können die Unterlagen per Post an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Bereich Schiff, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien, gesendet werden.
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