Recht auf Information
Fahrgäste müssen über Reisebedingungen, Störungen und ihre gesetzlichen Rechte angemessen informiert werden.
Ihre Rechte als Fahrgast im See- und Binnenschiffsverkehr: Informationen zur EU-Verordnung 1177/2010, zu Verspätungen, Annullierungen, Barrierefreiheit und zur unabhängigen Schlichtungsstelle.
Der Twin City Liner fällt seit dem 29. März 2019 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.
EU-Verordnung Nr. 1177/2010Kontaktieren Sie zuerst das Twin-City-Liner-Serviceteam. Kann keine Einigung erzielt werden, steht Ihnen die apf als kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Zum Beschwerdeweg →Fahrgäste müssen über Reisebedingungen, Störungen und ihre gesetzlichen Rechte angemessen informiert werden.
Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen können Unterstützungs-, Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche bestehen.
Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität genießen besonderen Schutz und Unterstützungsrechte.
Ausführliche Informationen zu den Rechten von Fahrgästen im Schiffsverkehr erhalten Sie bei der österreichischen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sowie auf den Informationsseiten der Europäischen Union.
Die Verordnung regelt Mindestrechte für Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr. Dazu gehören insbesondere:
Passagiere, die mit einer Entscheidung des Schifffahrtsunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden.
Die apf arbeitet kostenlos und unabhängig. Sie unterstützt bei Streitfällen und kann zu raschen, verbindlichen Lösungen und Entschädigungen beitragen, beispielsweise bei Verspätungen oder Annullierungen.
Bevor Sie sich an die apf wenden, sollten Sie Ihr Anliegen direkt beim Twin City Liner vorgebracht und eine Antwort beziehungsweise Entscheidung des Unternehmens erhalten haben.